Steuerliche Aspekte


Seit dem 01.01.2009 hat sich die steuerliche Situation für Anleger grundlegend geändert und damit die, durch Einführung der Abgeltungssteuer, Besteuerung von Zinserträgen:paragraph Alle Kapitalerträge aus dem Handel mit Wertpapieren und Anleihen, sowie Zinserträge, werden seither pauschal mit 25% Prozent besteuert.

Den an das Finanzamt zu entrichtenden Betrag zweigt die betreffende Bank direkt weiter und zum Jahresende werden dann die Kapitalertragssteuern mit der Einkommenssteuer verrechnet. Diese Umstände sollten unbedingt beachtet werden.